
Der Diözesanhauptausschuss ist höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Diözesanversammlungen. Es setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Diözesanvorstandes sowie jeweils fünf Vertretern/innen der Mitgliedsverbände sowie der Stadt- und Kreisverbände, die von der Diözesanversammlung gewählt werden. Der Hauptausschuss bereitet die Diözesanversammlung vor und nach.