
Der KJP NRW umfasst verschiedene Förderpositionen.
Die Position 1.1 ist der Förderung der Jugendverbände gewidmet. Aus dieser Position werden folgende Angebote des BDKJ, seiner Untergliederungen und Mitgliedsverbände gefördert: außerschulische Bildung, Kinder- und Jugenderholung, besondere Formen der Partizipation und Interessenvertretung durch junge Menschen, Fort- und Weiterbildung von Ehren- und Hauptamtlichen.
Darüber hinaus wird aus der Position 1.3 des Landesjugendplanes der Verdienstausfall bei Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe erstattet.
Regelungen und Formulare zum Kinder- und Jugendförderplan NRW 2009 (Bitte nur noch verwenden für Veranstaltungen, die im Jahr 2009 stattgefunden haben!)
Regelungen und Formulare zum Kinder- und Jugendförderplan NRW 2010
Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten