Der Kinder- und Jugendförderplan (KJP) NRW

Der KJP NRW umfasst verschiedene Förderpositionen.

Die Position 1.1 ist der Förderung der Jugendverbände gewidmet. Aus dieser Position werden folgende Angebote des BDKJ, seiner Untergliederungen und Mitgliedsverbände gefördert: außerschulische Bildung, Kinder- und Jugenderholung, besondere Formen der Partizipation und Interessenvertretung durch junge Menschen, Fort- und Weiterbildung von Ehren- und Hauptamtlichen.

Darüber hinaus wird aus der Position 1.3 des Landesjugendplanes der Verdienstausfall bei Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe erstattet.

Regelungen und Formulare zum Kinder- und Jugendförderplan NRW 2009 (Bitte nur noch verwenden für Veranstaltungen, die im Jahr 2009 stattgefunden haben!)

Regelungen und Formulare zum Kinder- und Jugendförderplan NRW 2010

Sonderurlaubsgesetz (PDF)

Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten



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