Sonderformen der Förderung durch das Land

Pauschalzuweisungen

Neben den Mitteln aus den Pauschalzuweisungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes hat das Land weitere Mittel zur Förderung konkreter Projekte bereitgestellt.

Sonderurlaub

Damit auch die Verantwortlichen und die Teamer*innen unvergessliche Tage in der Ferienfreizeit erleben können, muss zuvor die Frage des Urlaubs geklärt werden. Die Teamer*innen können natürlich ihren Erholungsurlaub nehmen. Ihr könnt aber auch zusätzlichen Sonderurlaub beantragen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte euer Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhaltet ihr den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – über uns ersetzt.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Sonderurlaub findest du in dem Leitfaden „Sonderurlaub. Was ist das und wie geht das?“.

 

Weitere Mittel zur Förderung

Anträge können sowohl Ortsgruppen, mittlere Ebenen als auch Diözesanverbände stellen. Jährlich werden Projektschwerpunkte festgelegt. Für das Jahr 2024 ist die Antragsfrist auf den 10.01.2024 festgelegt.

Wir empfehlen vor Antragstellung eine Beratung. Hierzu kann die BDKJ Verwaltungsleitung oder das Referat Jugendpolitik angefragt werden.

Ansprechpartner

Hilmar Potente

Verwaltungsleitung

Hilmar Potente leitet die Verwaltung und ist Prokurist der BDKJ-GmbH.

© Mareike Rustemeier / Fotografie lebendig

Matthias Kornowski

Referat für Präventionsfragen / Referat für Jugendpolitik

Matthias Kornowski ist zuständig für alle Fragen rund um den Themenbereich Prävention sexualisierter Gewalt. Weiterhin ist er auch zuständig für jugenpolitische Themen — insbesondere für Bildungsangebote und Beratung der Mandatsträger*innen in den Jugend- und Regionalverbänden in allen Fragen im Bereich der Jugendpolitik.