Sonderurlaub

Damit auch die Verantwortlichen und die Teamer unvergessliche Tage in der Ferienfreizeit erleben können, muss zuvor die Frage des Urlaubs geklärt werden. Die Teamer können natürlich ihren Erholungsurlaub nehmen. Ihr könnt aber auch zusätzlichen Sonderurlaub beantragen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte euer Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhaltet ihr den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – über uns ersetzt.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Sonderurlaub findest du in dem Leitfaden „Sonderurlaub. Was ist das und wie geht das?“.