Sonderformen der Förderung durch das Land

Weitere Fördermittel

Neben den Mitteln aus den Pauschalzuweisungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes hat das Land weitere Mittel zur Förderung konkreter Projekte bereit gestellt.

Anträge können sowohl Ortsgruppen, mittlere Ebenen als auch Diözesanverbände stellen. Jährlich werden Projektschwerpunkte festgelegt. Für das Jahr 2023 ist die Antragsfrist auf den 10.01.2023 festgelegt.

Wir haben die

bereit gestellt.

Wir empfehlen vor Antragstellung eine Beratung. Hierzu kann die BDKJ Verwaltungsleitung oder das Referat Jugendpolitik angefragt werden.