Weitere Fördermittel
Neben den Mitteln aus den Pauschalzuweisungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes hat das Land weitere Mittel zur Förderung konkreter Projekte bereit gestellt.
Anträge können sowohl Ortsgruppen, mittlere Ebenen als auch Diözesanverbände stellen. Jährlich werden Projektschwerpunkte festgelegt. Für das Jahr 2023 ist die Antragsfrist auf den 10.01.2023 festgelegt.
Wir haben die
- Antragsaufforderung
- Ein Merkblatt zu der Form der Antragstellung
- Beurteilungsmaßstäbe des Landesjugendamtes
- Kurztutorial zur Online-Antragsstellung über KJFP.
- KJP Richtlinien
bereit gestellt.
Wir empfehlen vor Antragstellung eine Beratung. Hierzu kann die BDKJ Verwaltungsleitung oder das Referat Jugendpolitik angefragt werden.