Sonderformen durch das Erzbistum Paderborn

Das Erzbistum hat einen Armutsfond eingerichtet, die Mittel werden vom Diözesancaritasverband bewirtschaftet. Jugendverbände sind antragsberechtigt. Auf der Homepage findet ihr:

die Vergaberichtlinien

Infos zum Sonderfond

das Datenblatt zur Antragstellung

das Formular zum Verwendungsnachweis

das Formular für Zuwendungsvereinbarungen

ein Formular zum Mittelabruf

Das Erzbistum fördert Projekte und Anschaffungen zur christlichen Popularmusik. Auf unserer Homepage findet ihr:

Hintergrundinfos – Förderbedingungen

das Antragsformular

Maßnahmen der Gemeindekatechese werden entsprechend den Richtlinien gefördert.

Das Erzbistum fördert Pastorale Orte und Gelegenheiten. Auf der Homepage ist eine grundsätzliche Information und eine Praxishilfe zu finden.

Wir empfehlen vor Antragstellung eine Absprache mit unserem Referat Jugendpastoral.

Das Erzbistum fördert über einen Sonderfond religiöse Angebote. Folgende Unterlagen sind erhältlich:

die Förderrichtlinien

das Antragsformular

der Verwendungsnachweis

Das Erzbistum hat zur Umsetzung des Zukunftsbilds Mittel bereit gestellt. Auf der Homepage findet ihr:

die Richtlinien zur Förderung

das Antragsformular

Maßnahmen zur Arbeit mit Flüchtlingen werden durch das Erzbistum gesondert gefördert. Auf unserer Homepage findet ihr:

die Richtlinien des Flüchtlingsfond

das Antragsformular zur Beantragung der Mittel

Das Erzbistum stellt Mittel für Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung.

Der Antrag wird formlos gestellt. Die Fördergrundsätze sind hier zu finden.

Ortsgruppen und Kirchengemeinden sind nicht antragsberechtigt.