Sonderformen durch das Erzbistum Paderborn


Armutsfond

Das Erzbistum hat einen Armutsfond eingerichtet, die Mittel werden vom Diözesancaritasverband bewirtschaftet. Jugendverbände sind antragsberechtigt. Auf der Homepage findet ihr:


Christliche Popularmusik

Das Erzbistum fördert Projekte und Anschaffungen zur christlichen Popularmusik. Auf unserer Homepage findet ihr:


Maßnahmen der Gemeindekatechese

Maßnahmen der Gemeindekatechese werden entsprechend den Richtlinien gefördert.


Pastorale Orte und Gelegenheiten

Das Erzbistum fördert Pastorale Orte und Gelegenheiten. Auf der Homepage ist eine grundsätzliche Information und eine Praxishilfe zu finden.

Wir empfehlen vor Antragstellung eine Absprache mit unserem Referat Jugendpastoral.


Religiöse Angebote

Das Erzbistum fördert über einen Sonderfond religiöse Angebote. Folgende Unterlagen sind erhältlich:


Umsetzung des Zukunftsbild

Das Erzbistum hat zur Umsetzung des Zukunftsbilds Mittel bereit gestellt. Auf der Homepage findet ihr:


Flüchtlingsfond

Maßnahmen zur Arbeit mit Flüchtlingen werden durch das Erzbistum gesondert gefördert. Auf unserer Homepage findet ihr:


Projekte gegen Arbeitslosigkeit

Das Erzbistum stellt Mittel für Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung.

Der Antrag wird formlos gestellt. Die Fördergrundsätze sind hier zu finden.

Ortsgruppen und Kirchengemeinden sind nicht antragsberechtigt.