Aus- und Fortbildung

Die Jugendverbände tragen Verantwortung dafür, dass Gruppenleiter*innen wie auch Betreuer*innen von Ferienmaßnahmen umfassend geschult sind.

Dazu finden regelmäßig Aus- und Fortbildungsangebote statt, die die Verbände eigenständig durchführen. Diese Angebote entsprechen den „Standards zur Konzipierung von Ausbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn“. Entsprechend dieser Standards erhalten die Teilnehmer*innen Ausbildungsnachweise.

Informationen dazu gibt es auch direkt bei den entsprechenden Verbänden.

Hier geht es zu den Aus- und Fortbildungsangeboten der einzelnen Jugendverbände:

Die Ausbildungsstandards sind der verbindliche Rahmen für die Träger von Ausbildung in der katholischen Jugendarbeit in der Erzdiözese Paderborn, dem BDKJ, seiner Jugendverbände und der Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit einschließlich der Dekanatsstellen. Den Grundlagen und Eckpunkten katholischer Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn folgend, sollen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in den vielfältigen Funktionen ausgebildet und qualifiziert werden.

Die Standards zur Konzipierung von Ausbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in der Katholischen Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn wurden auf der BDKJ-Diözesanversammlung am 29. November 2014 beschlossen und 2015 in Kraft gesetzt durch die koordinierende Leitung der Abteilung Jugendarbeit/Jugendpastoral des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn und den oben genannten Beschluss.

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche  Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Ab dem 1. Dezember 2010 können nun auch im Erzbistum Paderborn Anträge über das neue Online-Portal www.juleica.de gestellt werden. Wir haben euch die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Welche Vorteile bringt mir die Juleica?

Jugendleiter/-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der Regel keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Darüber hinaus gibt es bundesweite Vergünstigungen, wie etwa die kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Welche Vergünstigungen es in deiner Nähe gibt erfährst du über die Postleitzahl-Suche unter www.juleica.de oder bei deinem örtlichen Jugendamt.

Wer kann die Juleica beantragen?

Die Juleica können alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen erhalten. Sie müssen dafür mindestens 16 Jahre alt sein und für ihre Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein. In NRW müssen mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs sowie 35 absolvierte Zeitstunden Aus- und Fortbildung nachgewiesen werden, regional können hier jedoch höhere Standards gesetzt werden. Ebenso muss durch den Träger bestätigt werden, dass die Person tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist.

Wie bekomme ich die Juleica?

Der Weg zur Juleica ist ganz einfach! Auf den nächsten Seiten findest du eine ausführliche Beschreibung, wie du deine neue Juleica beantragen kannst.

Mehr Vergünstigungen?

Du findest, dass es in deiner Region nicht genug Vergünstigungen für Juleica-Inhaber gibt? Dann wende dich an deine Diözesanstelle, hier erhältst du Informationen und Materialien, mit denen du dich vor Ort für mehr Juleica-Vorteile einsetzten kannst.

Verlinkung Jugendpastoral!

N. N.

Referent*in für Gremienarbeit

N.N. ist für die fachliche und organisatorische Begleitung der Gremien des Diözesanverbandes zuständig und und für die Vernetzung der Ausbildungsangebote der Jugendverbände ansprechbar