Paderborner Diözesananhang zu den Regelungen des BDKJ NRW e.V.
zur Verwendung und Abrechnung von Fördermittel aus dem
Kinder- und Jugendförderplan NRW, Pos. 1.3

Sonderformen durch das Erzbistum Paderborn
Paderborner Diözesananhang zu den Regelungen des BDKJ NRW e.V.
Armutsfond
Das Erzbistum hat einen Armutsfond eingerichtet, die Mittel werden vom Diözesancaritasverband bewirtschaftet. Jugendverbände sind antragsberechtigt. Auf der Homepage findet ihr:
das Datenblatt zur Antragstellung
das Formular zum Verwendungsnachweis
Christliche Popularmusik
Das Erzbistum fördert Projekte und Anschaffungen zur christlichen Popularmusik. Auf unserer Homepage findet ihr:
Hintergrundinfos – Förderbedingungen
das Antragsformular
Maßnahmen der Gemeindekatechese
Maßnahmen der Gemeindekatechese werden entsprechend den Richtlinien gefördert.
Pastorale Orte und Gelegenheiten
Das Erzbistum fördert Pastorale Orte und Gelegenheiten. Auf der Homepage ist eine grundsätzliche Information und eine Praxishilfe zu finden.
Wir empfehlen vor Antragstellung eine Absprache mit unserem Referat Jugendpastoral.
Religiöse Angebote
Das Erzbistum fördert über einen Sonderfond religiöse Angebote. Folgende Unterlagen sind erhältlich:
das Antragsformular
Umsetzung des Zukunftsbildes
Das Erzbistum hat zur Umsetzung des Zukunftsbilds Mittel bereit gestellt. Auf der Homepage findet ihr:
das Antragsformular
Flüchtlingsfond
Maßnahmen zur Arbeit mit Flüchtlingen werden durch das Erzbistum gesondert gefördert. Auf unserer Homepage findet ihr:
Projekte gegen Arbeitslosigkeit
Das Erzbistum stellt Mittel für Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung.
Der Antrag wird formlos gestellt. Die Fördergrundsätze sind hier zu finden.
Ortsgruppen und Kirchengemeinden sind nicht antragsberechtigt.